Liebe Herzsportler. Nach der ab dem 4. Mai 2020 gültigen SächsCoronaSchVO ist die Nutzung der Außensportplätze unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen erlaubt. Wir wollen diese Möglichkeit nutzen und auf dem Sportplatz am Gymnasium langsam und in kleinen Gruppen wieder mit dem Herzsport beginnen.
Bitte meldet Euch über das Kontaktformular oder per Telefon (034292-86418) wenn Ihr dabei sein wollt oder Fragen dazu habt.
Die Nutzungsgestattung ist allerdings mit den Auflagen verbunden, dass die Abstandsregel beachtet wird (1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen nach § 1 Abs. 1 SächsCoronaSchVO) und die Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 4. Mai 2020 eingehalten werden. Diese sind in Nr. 12 der Allgemeinverordnung geregelt und beinhalten insbesondere:
- Betretungsverbot der Sportstätte für Personen mit Erkältungssymptomen und/oder erhöhter Körpertemperatur. Aus Regeln zu anderen Einrichtungen, wie Schulen, in dieser Allgemeinverfügung ist abzuleiten, dass eine Temperaturmessung bei Betreten nicht erforderlich sein dürfte.
- Ein Sportler pro 20 m2 Nutzfläche. Es ist davon auszugehen, dass als „Nutzfläche“ die genutzte Sportfläche zu verstehen ist und nicht das Vereinsgelände. Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Sportlern und Trainern ist jederzeit einzuhalten.
- keine Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter gestattet
- Körperkontakt generell vermeiden
- Mindestabstand von 1,5 m in Sanitäreinheiten gewährleisten
- Möglichkeiten zum Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern; elektrische Handtrockner, falls bereits vorhanden
- Mindestabstand für Laufsport: schnelles Gehen mit 4 km/h: ca. 5 Meter; Läufer mit 14 km/h: ca. 10 Meter
- Reinigung von Trainingsgeräten nach der Nutzung
- Keine Öffnung der Sportstätte für Publikumsverkehr